Schule braucht Eltern. Machen Sie mit.

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Da in der Regel zwei gleichberechtigte Klassen- und Jahrgangselternsprecher und -
sprecherinnen gewählt werden, sind beide stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Mit der Wahl zum Klassen- oder Jahrgangselternsprecher oder – sprecherin werden diese also zugleich (qua Amt) stimmberechtigte Mitglieder der GEV; eine eigenständige Wahl in die GEV gibt es nicht.

Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule. Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Dementsprechend ist der Schulleiter der erste Ansprechpartner der GEV. Nach § 90 Schulgesetz haben wir das Recht durch Vertreter*innen aus unserem Kreis in verschiedenen Gremien mitzuwirken, diese sind:

  • die Schulkonferenz
  • die Gesamtkonferenz
  • der Bezirkselternausschuss
  • die Gesamtschülervertretung
  • die Fachbereichssitzungen

Unser Vorsitzender der GEV ist Herr Klode-Purat.

Weitere Informationen zur Elternvertretung finden Sie im:

Leitfaden für Elternvertreter    

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